Seit dem Inkrafttreten der 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten in Bayern ab dem 1. Dezember 2020 kategorisch untersagt.
Der Betrieb und die Nutzung von Sportstätten ist also – über das bislang schon geltende Indoor-Verbot hinausgehend – nun auch unter freiem Himmel untersagt.
Für uns als Parcoursbetreiber und für Euch als Bogenschützen bedeutet das, dass wir unser Sportschießen auf Sportstätten bis auf Weiteres nicht mehr ausüben können. (Siehe auch: www.bssb.de)
Update:
Nach dem Inkraftreten der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bleiben Parcours und Lagerverkauf bis zur Lockerung der Maßnahmen geschloßen. Wann dies sein wird und mit welchen Auflagen, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.